Fälle


Der erste Fall,  der für Aufsehen sorgte, betraf die Familie Wolf bei Wees.


Hier hat der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (BSM), als er von Familie Wolf gefragt wurde, (Landesbauordnung  § 68 Genemigungsfreistellung) ob und wenn wie, ein Kaminofen angeschlossen werden kann, seine persönliche Chance genutzt und der Familie Wolf eine von ihm selber (seiner Firma) durchgeführte Schornsteinsanierung angeboten und natürlich auch versucht einen neuen Kaminofen zu verkaufen (Verstoß Schornsteinfegerhandwerksgesetz  §  19 (Datenmisbrauch) und Schornsteinfegergesetz  § 12 (Pflicht zur Unparteilichkeit) sowie Strafgesetzbuch  § 331 Vorteilsnahme)


Familie Wolf wähnte sich in sicheren Händen und ließ den zuständigen BSM, der nun auch zum

Schornsteinsanierer wurde, machen.

Nur beim Ofen ... da wollte Familie Wolf unbedingt nur einen haben, einen speziellen dänischen Ofen, den, na sie wissen schon ... genau.


Das Wunder nahm nun seinen Lauf, der BSM, Schornsteinsanierer und Ofenverkäufer in einer Person, hatte so einen, der musste nur noch so umgebaut werden und zwar so, dass Familie Wolf`s Lebenserwartung drastisch mit jeder Inbetriebnahme sank.

Doch Brigitte und Heiko Wolf erwiesen sich als recht zäh und  ......


                                              

... sie überlebten!!! (Freude allerorts)



                                                                                                                


                                                                                  


                                                                                                                Familie Wolf mit

                                                                                                                            dem versiegelten

                                                                                                                                               Kaminofen.













Flensborg AVIS, das Flensburger Tageblatt, der NDR mit Markt und die ARD in ihrer Sendung

PLUSMINUS haben das alles gedruckt / gesendet.


Der Trailer von Plusminus hatte es dabei genau auf den Punkt gebracht:


„Vom Glücksbringer zum Todesengel“ so lautete der Trailer 15 Sec. bevor die Tagesschau begann.



















Die in diesem ersten Fall enthaltenen Verstöße und Gesetzesbrüche sind so vielseitig, dass man schnell den Überblick verlieren kann.


Da ist als erstes die „Schornsteinsanierung“ eines alten gemauerten Schornsteins, wie er in Häusern zur damaligen Zeit  (50er) üblich war.


Der besagte Ofen war verbrennungstechnisch auf genau solche Schornsteine ausgelegt.

Denn der Ofen hatte eine klassische Brennkammer, ohne Schnick und Schnack, wie sie an sich schon seit über 100 Jahren in ähnlicher Form gebaut wurde und somit eine ausreichend hohe Abgastemperatur, um mit trockenem Brennstoff den Schornstein nicht zu versotten.


Der Schornsteinfeger hatte Familie Wolf aber im Vorgespräch die Sanierung aufgezwungen.

Die Sanierung selber entsprach aber in keinster Weise den Vorgaben, Abstände zu brennbaren Materialien, die Pflicht unter Dach F90 zu bauen ... wurden genau so wenig eingehalten, wie das Einhalten von Mindesthöhen des Schornsteinkopfes über First.


Das aber wirklich fatale war das fehlende Verständnis, wenn es um Brennkammer Technik geht.



So sollte eine ordentliche  Brennkammer aussehen:















                                       


                                                                         

                                          

                                                    ... nicht so:  






Für den Laien kaum vorstellbar, aber

diese „Konstruktion“ einer„Rauchgas-

Sprungschanze“ war für die Ausgasung

bei Familie Wolf verantwortlich.








Die so vollkommen falsch verbaute Umlenkplatte war nun für das Freisetzen von Kohlenmonoxid verantwortlich. Dieses wurde durch den Umstand, dass nicht die Original Schamotte, sondern eine nach Fantasie zugeschnittene Vermiculite eingesetzt wurde, erst möglich. Mit Original-Ersatzteilen (Schamotte) wäre dies nicht passiert!



                                                                              


















Der damalige Bezirksschornsteinfeger musste seinen Kehrbezirk später abgeben und wurde von der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 600,-Euro ...

... falscher Satz ... nach einer Zahlung von 600,-Euro wurde das Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaft ... eingestellt!


* * *


Ein weiterer Fall, der noch nicht abgeschlossen ist, ist ein weiteres Paradebeispiel für eine

Kette von Verstößen mit sehr hohem Gefahrenpotenzial.

Frau B. (Identität geschützt / der Staatsanwaltschaft bekannt) hatte folgendes Erlebnis:


Auszug aus einem Original Schreiben von Frau B.:


xxxxxxxx am 26. September 2011



Im November / Dezember 2010 nahm ich Kontakt mit meinem zuständigen

Bezirksschornsteinfeger xxx xxxxxxxxx auf, um eine mögliche Anschlussmöglichkeit für einen kleinen emaillierten französischen Kaminofen zu besprechen.


Herr xxx xxxxxxxxx hat sich vor Ort die Gegebenheit angesehen und geprüft.

Er erklärte, dass es möglich sei, einen Kaminofen in meiner Wohnung anzuschließen.


Ich erklärte Herrn xxx xxxxxxxx, dass mein Herz an meinem alten kleinen Kaminofen aus Familienbesitz hängt und ich diesen Ofen angeschlossen haben möchte.








Herr xxx xxxxxxx kam meiner Bitte nach

und schloss den Ofen mit einem Kollegen

an den dazugehörigen Schornstein an.










                                    Original Bild

                                    Französischer Kohleofen

                                    um 1910-1930




Der Ofen funktionierte aber nicht zufriedenstellend, es kam trotz einer neuen Ausschamottierung Rauch aus dem seitlichen / hinteren Teil des Ofens.


Ich rief dann meinen Bezirksschornsteinfegermeister xxx xxxxxxx an, um mich weiter zu informieren, was ich machen kann. Es kam im Verlauf des Gesprächs zu dem Angebot vom Bezirksschornsteinfeger xxxxxxx, ihn in seinem Ladengeschäft zu besuchen. Außerdem bot er mir auch einen neuen Kaminofen an, hierfür bekam ich einen Prospekt über Kaminöfen.


Am 13.September 2011 bat ich Andreas Döring aus Schleswig um Hilfe.

Herr Döring kam am 20. September zu einer vor Ort Besichtigung, wir verabredeten uns erneut am 21. September, da Herr Döring noch Fotos machen wollte.


Am späten Nachmittag des 20. Septembers rief mich Herr Döring noch einmal an und warnte mich vor dem Gebrauch meines Ofens besonders in Verbindung mit der Dunstabzugshaube.


Dieser Fall zeigt, genau wie der Fall Wolf, wie Bezirksschornsteinfeger ihre hoheitlichen Aufgaben

mit privatwirtschaftlichen Dingen zu ihren eigenen Gunsten nutzen.


Auch hier hat der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (BSM), als er von Frau B. gefragt wurde, (Landesbauordnung  § 68 Genemigungsfreistellung) ob und wenn wie, ein Kaminofen angeschlossen werden kann, ebenfalls seine persönliche Chance genutzt und einen privatwirtschaftlichen Auftrag erhalten. Ebenso versuchte der BSM Frau B. einen von ihm angebotenen neuen Kaminofen zu verkaufen.

(Verstoß: Schornsteinfegerhandwerksgesetz  §  19 (Datenmisbrauch) und Schornsteinfegergesetz  § 12 (Pflicht zur Unparteilichkeit) sowie Strafgesetzbuch  § 331 Vorteilsnahme)

Sehr bedenklich ist dabei die Tatsache, dass der Schornsteinfeger einen Kaminofen zuließ (Verstoß), der nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV ) ohne Prüfung so nicht zulassungsfähig war. Zudem handelte es sich um einen Kohleofen, der als Strahlungsofen nicht die erforderlichen Mindestabstände zu brennbaren Materialien (Feuerstättenverordnung) einhielt und sich dadurch eine erhöhte Brandgefahr ergab. Ein solcher Kohleofen kann durch seine Primärluft (Unterluft) Temperaturen von über 600°C an der Aussenwandung erreichen.


Die Lebensgefahr begann in diesen Fall auch mit dem ersten Heizen, ...


                                                         Kohlenmonoxid


ist mit großer Wahrscheinlichkeit ausgetreten, wenn die Dustabzugshaube (nicht bei einer Umlufthaube) in Betrieb war. Im sogenannten Raumluftverbund wird der durch den Schornstein erzeugte „Zug“ (Förderdruck) als Unterdruck in der Brennkammer aufgebaut.

Dieser Unterdruck „wirkt“ dann auf den gesamten Raumluftverbund.

Wenn - wie in diesem Fall - eine „Feuerstätte“ und eine Dunstabzugshaube gegeneinander antreten, reicht der Förderdruck des Schornsteins (4-40qm) nicht aus, um das Rauchgas abzutransportieren, ... die Dunstabzugshaube mit der wesentlich höheren Fördermenge  (150-600qm) zieht dann an der „schwächsten“ Stelle (dem Schornstein) Luft oder wie in diesem Fall Rauchgas.

In einem solchen Fall ist ein Fensterkippschalter zwingend vorgeschrieben!!!


Achtung: für jeden Ofenbesitzer mit Dunstabzugshaube besteht eine erhöhte Lebensgefahr, wenn Schornstein und Dunstabzugshaube im so genannten Raumluftverbund sind.

Schaffen Sie Sicherheit durch einen Kippschalter zum Beispiel am Küchenfenster!



* * *


Fall 3,... findet in Husum statt und ist noch nicht abgeschlossen.

Auch hier geht es um Leben oder Tod und doppelte Inkompetenz von Schornsteinfegern, beziehungsweise um das Spiel „ein Schorni hakt dem anderen Schorni kein Auge aus“

Frau F. (Identität geschützt) wollte es auch nur ein bisschen wärmer haben...


Für den interessierten Leser habe ich nun folgend, das Anschreiben an die Kreis-Aufsicht

in Husum beigefügt. Die im Grünen Textfeld in weisser Schrift gemachten Anmerkungen sind im Originalschreiben nicht.





Andreas Döring

Ostlandring 29

24955 Harrislee






Kreisordnungsbehörde

Husum

Herrn (xxxx) Identität geschützt

27.November 2011





Brandschutzverstöße / Bautengefährdung / Datenschutzverstöße / div. Verstöße des

Schornsteinfegergesetzes / Schornsteinfegerhandwerksgesetz

des Bezirksschornsteinfeger-Meisters (BSM) xxxxxxxx (Identität noch geschützt)



Sehr geehrter Herr xxxx,


wie im Telefonat vom 24.November 2011 angekündigt, möchte ich erhebliche Verstöße des BSM xxxxxxxx anzeigen.


Zur Sache:


Im Februar 2011 kam Frau Inke F. (, wohnhaft in der xxxxxxxxxxxx, Husum in mein Ladengeschäft in Schleswig und kaufte einen xxxxx Kaminofen vom Typ xxxx.(Identität des Ofens teilgeschützt)


Am 22. November 2011 besuchte ich Frau F., um eine Türdichtung am Ofen zu erneuern.

Hierbei und durch Informationen von Frau F. im stattfindenden Gespräch kamen folgende erhebliche Mängel und Verstöße zu Tage.


Frau F. erklärte mir, dass sie ihren zuständigen BSM xxxxxxx vor den Kauf eines Ofens hinsichtlich der Anschlussmöglichkeit an einen vorhandenen Schornstein anrief, um sich beraten zu lassen.


Dazu ist Frau F. laut Landesbauordnung verpflichtet!


„Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein

§ 68 Genehmigungsfreistellung


(10) Für die Feuerungsanlagen im Sinne des § 43 Abs. 1 muss die Bauherrin oder der Bauherr zehn Werktage vor Baubeginn der Feuerungsanlage eine Bescheinigung der

Bezirksschornsteinfegermeisterin oder des Bezirksschornsteinfegermeisters einholen, aus der hervorgeht, dass sie den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und die

Abgasanlagen, wie Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke, und die Feuerstätten so aufeinander abgestimmt sind, dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht zu erwarten sind. § 79 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.“


Dieses Gesetzeskonforme verhalten von Frau F. nutzte der BSM xxxxxxxx um Frau F. selber einen Kaminofen zu verkaufen und überreichte einen Ofen-Prospekt mit Preisliste.


Dieses stellt einen Verstoß gegen denn Datenschutz und das Schornsteinfegergesetz – (SchfG) dar.


  1. III.III.Teil Ausübung des Berufes

Erster Abschnitt


Pflichten und Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters


§ 12 Allgemeine Berufspflicht

(1) Die Bezirksschornsteinfegermeister sind verpflichtet, ihre Aufgaben und Befugnisse ordnungsgemäß und gewissenhaft nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unparteiisch auszuführen. Bezirksschornsteinfegermeister dürfen keine Bescheinigungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 für Anlagen in ihrem Bezirk ausstellen, die sie oder Angehörige ihres Betriebs verkauft oder eingebaut haben. § 20 gilt entsprechend.“


Sowie


„Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung

im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-

Handwerksgesetz - SchfHwG)

§ 19 Führung des Kehrbuchs


(5) Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegermeister dürfen die Daten nach Absatz1 nur nutzen, soweit das zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist. An öffentliche Stellen dürfen die Daten übermittelt werden, soweit das Landesrecht dies zulässt. An nicht öffentliche Stellen dürfen die Daten nur übermittelt werden, soweit

1. die Übermittlung nach dem Landesrecht zulässig ist und

2. der Dritte, an den die Daten übermittelt werden, ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Daten und der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Unterbleiben der Übermittlung hat.“


Da Sie in unserem Telefonat keinen Verstoß gegen die vorgenannten Gesetze erkennen konnten, möchte ich Ihnen Einsicht in folgende Unterlagen anbieten:


Schreiben ULD / Verstöße BSM xxxxx


OLG vergleich Döring/BSM xxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx


Klage Wettbewerbszentrale gegen BSM xxxxx


(3)


Des Weiteren verweise ich auf Sendungen des NDR / Markt sowie ARD Plusminus.


Für Frau F. sind allerdings die folgenden Mängel aktuell und bedrohlich:


das Abgasrohr weist ein erhebliches Kontergefälle auf (siehe Bild)





















Anmerkung zu den Bildern

Dieser Anschluss ist fachlich eine Katastrophe.

Selbst ein Anschluss der Waagerecht verläuft ist nicht zulässig.

Ein Anschluss sollte,... nein muss mit 1-2 Grad Steigung verbaut sein!


der Abstand zu brennbaren Materialien wird erheblich unterschritten (siehe Bild), wie es in der Aufbauanleitung des Herstellers xxxxx gefordert wird (siehe Anlage)



Zu den Seiten des Ofens 600mm


jeweils vom hinteren Eckpunkt

gerade gemessen




Der Abstand zu Brennbaren Materialien beträgt

laut Hersteller vom jeweiligen hinteren Eckpunkt

oder sonstigen Punkt der jeweiligen Seite 600mm

zu brennbaren Materialien.

Da es sich hierbei um einen Strahlungsofen handelt

führt ein unterschreiten des Sicherheitsabstandes

(in diesen Fall ca. 330 mm) zu einer erhöhten

Brandgefahr





















Diese beiden Punkte stellen für Frau F. ein erhebliches Gefahrenpotential dar, es besteht Lebensgefahr durch eine Rauchgasvergiftung und durch Brandgefahr!


Da der BSM xxxxxxxx der Vermutung nach noch in weiteren Fällen Öfen angeschlossen hat, ist eine potentielle Gefährdung anderer Personen nicht auszuschließen.

Ich schlage Ihnen daher vor, das Kehrbuch einzuziehen und zu prüfen, ob weitere Anlagen vom BSM xxxxxxxx verkauft und/oder angeschlossen wurden.


Alle vom BSM  xxxxxxxx verkauften und verbauten Anlagen müssen sofort von unabhängiger Stelle auf Brandgefährdung und sichere Abgasführung überprüft werden!


Frau F. hat keine Abnahmebescheinigung erhalten, die von einem anderen, nicht dem Betrieb des BSM xxxxxxxx zugehörigen BSM hätte erfolgen müssen.


Anmerkung dazu,... natürlich nur wenn der Auftrag über legale Wege zustande gekommen ist,

wie z. B. Frau F., ließt eine Zeitungsanzeige (Werbung) einer Firma die Öfen anschließt.

In diesen Fall hat der zuständige BSM und gleichzeitig als Ofenanschluss Firma tätige Privatperson lieber erst  einmal nichts gemacht.


Siehe hierzu:

„Gesetz über das Schornsteinfegerwesen

(Schornsteinfegergesetz - SchfG)


III. Teil

Ausübung des Berufes

Erster Abschnitt

Pflichten und Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

§ 12 Allgemeine Berufspflicht

(1) Die Bezirksschornsteinfegermeister sind verpflichtet, ihre Aufgaben und Befugnisse ordnungsgemäß

und gewissenhaft nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unparteiisch auszuführen.

Bezirksschornsteinfegermeister dürfen keine Bescheinigungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 für Anlagen in ihrem Bezirk

ausstellen, die sie oder Angehörige ihres Betriebs verkauft oder eingebaut haben. § 20 gilt entsprechend.

(2) Bezirksschornsteinfegermeister dürfen an Anlagen in ihrem Bezirk, an denen sie Tätigkeiten ausführen,

die nach der Kehr- und Überprüfungsordnung oder der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

vorgeschrieben sind, keine gewerblichen Wartungsarbeiten ausführen, wenn diese einen Einfluss auf das

Überprüfungs- oder Überwachungsergebnis haben können.“




(4)


Die von mir gemachten Anschuldigungen sind von so schwerer Natur, so dass sich nach eingehender Prüfung und Bestätigung weiterer Fälle die Frage nach der Befähigung des BSM xxxxxxxx stellt.


Siehe hier zu

„Gesetz über das Schornsteinfegerwesen

(Schornsteinfegergesetz - SchfG)


§ 11 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung

(1) Die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister ist zurückzunehmen, wenn der

Bezirksschornsteinfegermeister die Bestellung durch Vorlage falscher Unterlagen oder auf sonstige Weise

erschlichen hat.

(2) Die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister ist nach Anhörung des Vorstandes der

Schornsteinfegerinnung zu widerrufen, wenn

1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bezirksschornsteinfegermeister nicht die erforderliche

persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung seines Berufs besitzt;

2. der Bezirksschornsteinfegermeister, gegen den innerhalb der letzten zehn Jahre zweimal wegen Verletzung

seiner Berufspflichten Warnungsgeld angeordnet worden ist, abermals seine Berufspflichten schuldhaft

gröblich verletzt hat.

(3) Die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister kann widerrufen werden, wenn die Kehrbezirkseinteilung

geändert wird.

(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach Absatz 1 oder 2 haben keine aufschiebende

Wirkung.

(5) Auf Antrag des Bezirksschornsteinfegermeisters ist seine Bestellung aufzuheben.“


In unserem Telefonat erklärten Sie mir spontan, dass sie keinen Verstoß gegen den Datenschutz erkennen können.

Ich habe Verständnis dafür, dass nicht jedes Detail eines Gesetztes und somit jeder Zusammenhang mit Fällen des täglichen Lebens sofort von jedem öffentlichen Organ in Deutschland verstanden wird.


Die Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes und der Möglichkeit einer Nebentätigkeit auch in Berufen / Gewerken, die mit dem Beruf des BSM kollidieren wie z. B. Ofenverkauf, Schornsteinbau oder ähnliche Tätigkeiten verlangen aber ein besonderes Augenmerk.

Die Nebentätigkeit muss in einem solchen Fall klar von der Tätigkeit als BSM getrennt werden, um die zwingend notwendige Unparteilichkeit zu gewährleisten.

Von Ihnen kann daher als Aufsichtsbehörde ein besonders kritischer Blick verlangt werden.


Ich habe im Übrigen weitere Fälle aus dem Kreisgebiet, die ich noch genauer hinterfragen möchte.


Dieses Schreiben wird ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Flensburg weitergeleitet.


Mit freundlichen Grüßen




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Andreas Döring




Dieses Schreiben wurde Herrn xxxx als zuständigen Mitarbeiter im Hause der Kreisverwaltung Husum im Beisein eines Zeugen übergeben.

Herr xxxx erklärte uns, dass nach seinen Informationen eine Abnahme des Ofens bei Frau F. längst erfolgt sei. (da hat wohl jemand gelogen)


Fakt ist, der Ofen wurde mit Rechnung vom 16.03.2011 vom zuständigen BSM, nicht fachgerecht angeschlossen. Bis zu dem Zeitpunkt (22.11.2011) als ich eine Türdichtung nachkleben wollte, hatte Frau F. noch keine Ahnung in welcher Gefahr sie war.

Erst am 5.12.2011 erfolgte die Abnahme durch einen anderen BSM aus Nordfriesland, (Name bekannt) der als einzigen Mangel den Feuerschutz vor der Feuerungsöffnung fand.


Na denn....


Ungeprüften und somit noch nicht bestätigten Informationen zufolge soll es sich bei den BSM, der die Abnahme macht, um einen ehemaligen Gesellen von dem BSM handeln, der den Ofen verbaut hat.


Den Anschluss selbst hat der BSM aus dem nördlichen Nordfriesland nicht bemängelt, weder das

extreme Kontergefälle, (begünstigt einen Verschluss des Ofenrohrs mit Ruß, sodass die Gefahr besteht das Kohlenmonoxid austreten kann) noch den nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien.


Dafür wurde im Beisein von Frau F. und einer weiteren Person als Zeuge, von mir ein Temperaturtest gemacht, der die Oberflächentemperatur  am ca. 33cm  entfernten Türrahmen bei Betrieb des Ofens dokumentieren sollte.

Der Test fand am 13.01.2012 statt, dass Messgerät war ein Testo 830 T4.


Zu Beginn der Messung lag die Oberflächentemperatur bei frischen 16,5°C

Nach einer Stunde und 6 Minuten lag der höchste Wert bei gefährlichen 96°C


Das Heizen wurde sofort eingestellt.

Welche Temperaturen nach 2, 3 oder 5 Stunden am Türrahmen entstanden währen, wollte

ich ohne fachkundige Begleitung durch die Husumer Feuerwehr nicht ausprobieren.




* * *


Weitere Fälle???


Ja, von wo darf‘s denn sein....


...ob aus dem Kreis Rendsburg, Schleswig oder Flensburg, nicht zu vergessen der Kreis Nordfriesland oder darf es auch ein wenig weiter sein?


Der Kreis Segeberg, OstholsteinTimmendorf oder auch der Kreis Pinneberg.


Ein anderes Bundesland gefällig?


Ob NRW, Berlin oder Rheinland Pfalz ... Fälle über Fälle!