Kennen Sie den mobilen TüV für Ihren Kaminofen und Schornstein???
Jeder PKW muss zum TüV - spätestens alle 2 Jahre - das wissen Sie und das sollte jeder Fahrer eines Autos auch zu schätzen wissen. So kann man sich auch einigermaßen sicher sein, ein sicheres Fahrzeug zu fahren, egal ob der Wagen der Schwester oder dem Nachbarn gehört oder von einer Autovermietung ist.
Was aber ist mit Ihrem Kaminofen und Schornstein?
Da gibt es den „mobilen TüV“ in Form der Feuerstättenschau.
Die Feuerstättenschau darf nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger (BSM) durchgeführt werden.
Die Feuerstättenschau oder besser Feuerstättenshow....
... denn wer sie einmal erlebt hat, wird sie nicht vergessen.
Die Schau / Show fängt damit an, dass die beiden Hauptdarsteller anwesend sein sollten!
Der Ofen mit Rauchgasrohr und Schornstein auf der einen Seite und ein fachlich, mit kritischem Blick geschulter zuständiger Bezirksschornsteinfeger / bestellter Schornsteinfeger auf der anderen Seite.
Nicht der Geselle, die Frau des BSM oder ein Diplomingenieur für Kernkrafttechnik, nein es muss der
zuständige BSM höchstpersönlich sein.
Die Feuerstättenschau kann nun beginnen, der BSM sucht mit geschultem kritischen Auge den Ofen, das Rauchgasrohr und den Schornstein nach Auffälligkeiten, wie Verformungen, Risse und sonstige Beschädigungen ab.
Das geschulte Auge wird nun durch die Meisterhand unterstützt, durch Abklopfen des Ofenkörpers (hat sich was gelöst?), des Ofenrohrs (ist das Rohr noch massiv genug und dicht) wird sicher gestellt, dass Verschleiß und schadhafte Stellen erkannt werden.
Hierbei wird auch der Anschluss, das Ofen-Rauchgasrohr (Klammern der Stutzen können sich durch extreme Hitze lösen, brechen, so dass keine sichere Verbindung besteht) und der Übergang Rauchgasrohr in den Schornstein (fachgerecht mit Mauermuffe) in Augenschein genommen,... alles sicher?
Dieser Ofen mit unzulässigem
Übergang Ofen - Rauchgasrohr
war seit mindestens 11 Jahren
ungeprüft. Vermutlich stand der
Ofen aber schon deutlich länger
im Haus. Die Käufer des Hauses
sind 2001 eingezogen, der Ofen
wurde übernommen.
Der Ofen stand in der Gemeinde
Schafflund...
...gleicher Ofen, nur ist jetzt der Übergang vom
Rauchgasrohr in den Schornstein ohne Mauermuffe
eingebaut worden und es hatte sich Mörtel gelöst,
so dass sich ein ca. 6 cm langer und 1cm breiter
halbrunder Schlitz gebildet hatte.
Die „schlummernden Fehler“ wurden nicht entdeckt,
weil seit mindestens 2001 keine Feuerstättenschau
an diesem Ofen gemacht wurde.
Jetzt kommt der zweite Teil und gleichzeitig die Königsdisziplin der Feuerstättenschau: die Überprüfung der Brennkammer.
Hier muss der BSM den Innenraum des Kaminofens genau in Augenschein nehmen.
Sind alle Teile da, wo sie hingehören, ist die Brennkammer-Verkleidung (z.B. Schamotte) noch intakt,
was macht die Roste, liegt die Umlenkung noch funktionstüchtig an der richtigen Stelle, was machen die Türdichtungen?
Bei Kleinigkeiten wie z.B. einem Riss im Schamotte Stein, kann der Ofen meist ohne Gefahr oder Beeinträchtigung weiter geheizt werden, was aber wenn ein massiver Fehler gefunden wird?
Wie zum Beispiel ein Riss im Ofenkörper,
der ein weiterer sicherheitsrelevanter Punkt
bei diesen Ofenanschluss war.
... drei ernsthafte Mängel
WAS ABER WENN GAR KEINE FEUERSTÄTTENSCHAU GEMACHT WURDE?
„Keine Angst“, im Kehrbuch, das Ihr BSM im Rahmen seiner Hoheitlichen Aufgabe führt, wurde zu 100% die Durchführung der Feuerstättenschau eingetragen, ... ist ja schließlich eine der Hauptaufgaben Ihres BSM!
Strafrechtlich bewegen wir uns dann in Bereichen wie Urkundenfälschung (bewusst falscher Eintrag ins Kehrbuch), Betrug (in Rechnung stellen nicht erbrachter Leistungen) und diverser Verstösse vom Schornsteinfeger- / Schornsteinfegerhandwerks-Gesetz.
Wenn dadurch ein Schaden entstanden sein sollte, dann reden wir unter Umständen über Bautengefährdung und schlimmstenfalls über grob fahrlässige Körperverletzung.
Wird / wurde die Feuerstättenschau auch durchgeführt, ... bei Ihrem Ofen???
Bei den Recherchen über Schornsteinfeger kam Erschreckendes zu Tage: sehr viele BSM machen die Feuerstättenschau unvollständig oder gar nicht. Dieses kann durch diverse Unterlagen, die mit den Unterschriften von Kunden abgezeichnet wurden, belegt werden.
Ein Beispiel von vielen: bei einem ca. 11 Jahre
alten dänischen Ofen, der zur damaligen
Zeit, im Jahr 2000 vom zuständigen BSM
für zulässig erklärt und somit in Betrieb
genommen werden durfte, ...
obwohl der Ofen in dieser Form keine
deutsche Zulassung besaß.
Der Ofen steht in der Gemeinde Harrislee.
Die Flammen wüteten über die
Jahre und setzten der Umlenkplatte
gehörig zu. Diese Platte dient als
Bremse, sie wird durch die Flamme
quasi verzehrt und muss bei ersten
Anzeichen von Verformung
ausgetauscht werden.
Die Bilder zeigen eine
Umlenkplatte, die kurz
vor dem Zusammenbruch
steht und in diesem Fall den
schon stark verrußten
Rückanschluss mit dem
Rauchgasrohr hätte
verschliessen können!
Dann wäre auf jeden Fall
Rauch / Kohlenmonoxid
ausgetreten und ....
In diesem Fall hätte der BSM spätestens im Jahr 2005 eine Feuerstättenschau machen müssen und dann im Jahr 2010, dies geschah nach Aussage des Eigentümers nicht, ... ein echtes Sicherheitsrisiko!
Die Feuerstättenschau war gebührentechnisch in den Kehrgebühren mit eingebaut!
Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie den
folgenden Anschluss überlebt haben?
Dieser Rigips auf Holzlatten hätte ....
... im „Rückblick“ ein feuriges Erlebnis
werden können.
Dieser Anschluss befand sich in Oeversee.
Wenn Sie jetzt glauben, diese Beispiele sind Einzelfälle, ... nun ja, ... NEIN, ... SYSTEM!